Grundsätzlich enden die Zugänge mit Ablauf der bestellten Frist.
Nur bei einer ausdrücklichen Bestellung erfolgt eine automatische Verlängerung. Nach ablauf der ersten Frist kann der Zugang immer mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten erfolgen. Die Zahlung für die unverbrauchte verlängerte Dauer wird anteilig refundiert.