Angelegt: 01.11.2020; Letzte Bearbeitung: 04.11.2020
- Unbestimmter Antrag auf UnterhaltserhöhungEin UNBESTIMMTER Antrag empfiehlt sich vor allem bei vj. Kindern unter Bedachtnahme auf das Kostenrisiko (§ 78 AußStrG).
- Außerordentlicher RevisionsrekursVerfahren vor dem OGH noch offen. Rechtsfragen Aufteilung Abfertigung; Unterhaltspflicht für zweites Studium nach Abschluss eines ersten Studiums (KEIN Doppelstudium) - in erster und zweiter Instanz bejaht. Ausführliche Darstellung, warum der Streitwert über € 30.000,00 liegt.
- Oppositionsantrag (Unterhalt Kinder)ab 01.01.2015 Antrag, keine Klage (siehe § 35 EO).
- RekursbeantwortungVerteidigung einer Unterhaltserhöhung in Erwiderung des Rekurses des Vaters. Erläuterung der Verwendung von Lohnrechnern im Zusammenhang mit Sachbezügen. Dem Rekurs des Vaters wurde keine Folge gegeben.
- Zulassungsvorstellung verbunden mit ordentlichem Revisionsrekurs Das LG Innsbruck hat nachträglich den ordentlichen Revisionsrekurs zugelassen. Der OGH hat dem Revisionsrekurs teilweise Folge gegeben (OGH 18.11.2015, 3 Ob 100/15z).