Angelegt: 08.04.2020; Letzte Bearbeitung: 14.01.2023
Erhöhung der Alterspension
Sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension erfüllt und wird die Pension erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen, erhöht sich die Pension für je 12 Monate der späteren Inanspruchnahme um 4,2 % der zum Pensionsstichtag gebührenden Leistung. Ein bestimmtes Höchstausmaß ist vorgesehen.