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Kosten einer Erstberatung

Rechtsgebietpro 1/4 Stunde
inkl. 20% USt)
erste Stundeweitere 1/4h
Ehescheidung€ 100,00€ 400,00€ 75,00
einvernehmliche Ehescheidung€ 100,00€ 400,00€ 75,00
Obsorge, Kontaktrecht ein Kind€ 75,00€ 300,00€ 60,00
Obsorge, Kontaktrecht mehr Kinder€ 80,00€ 320,00€ 70,00
Aufteilungsverfahren€ 125,00€ 500,00€ 100,00
Unterhalt mj. Kind€ 60,00€ 240,00€ 50,00
Unterhalt vj. Kind € 75,00€ 280,00€ 60,00
Unterhalt (Ex-) EhepartnerIn € 90,00€ 360,00€ 75,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgerechnet wird nach begonnenen Viertelstunden

Bei bestehendem Beratungsrechtsschutz:

Grundsätzlich wird von der Kanzlei bei bestehendem Beratungsrechtsschutz direkt mit der RS-Versicherung abgerechnet. Der Klient sollte aber vorweg eine Genehmigung von der RS-Versicherung für die Beratung bei uns einholen.

Allerdings wird das von allen Versicherungen, mit Ausnahme der Zürich Versicherung, großzügig gehandhabt.

Kosten einer weiteren rechtsfreundlichen Vertretung:

Auf den Vertrag des Rechtsanwalts mit seinem Klienten ist zunächst die RAO anzuwenden; hilfsweise gelten die Bestimmungen über den Bevollmächtigungsvertrag. § 16 Abs 1 RAO sieht (ebenso wie § 2 Abs 1 RATG) die Möglichkeit der freien Vereinbarung des Honorars für den Rechtsanwalt vor, sodass die Rangfolge der Rechtsgrundlagen für das Anwaltshonorar lautet:
1. Parteienvereinbarung,
2. Rechtsanwaltstarifgesetz
3. angemessenes Entgelt nach § 1152 ABGB,

wobei jede Rechtsgrundlage die nachfolgende ausschließt.